Sie wünschen eine Beratung über Energieausweise oder Energieberatung? Ich Informiere Sie gerne! Rufen Sie an, oder senden Sie Ihre Anfrage per Mail

 

Schornsteinfegermeister


Gebäudeenergieberater  (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 


Banner - Sven Philippi


Ihre Dokumente online!

 

Auf Wunsch können Sie Ihre Dokumente jetzt auch online abrufen.
Senden Sie uns hierzu das ausgefüllte Formular per Fax, Post oder Email zu.

 

 



 


  Rauchmelder retten Leben!



Energienews


13.08.2020

Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. November 2020 in Kraft

Das Gebäudeenergiegesetz, das im Juni vom Bundestag verabschiedet wurde, ist Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit kann es zum 1. November in Kraft treten.

Das Gesetz führt Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu einem Gesamtwerk zusammen.  Die Anforderungen an Gebäude wurden dabei nicht verschärft. Es gibt jedoch einige Neuerungen, unter anderem zur Berücksichtigung Erneuerbaren Energien bei der Bilanzierung. Ein Verbot des Einbaus von Ölheizungen ist nicht enthalten. Neu installierte Ölheizungen müssen aber ab 2026 mit Energien aus Erneuerbaren Energien kombiniert werden. Neu ist  unter anderem auch verpflichtende Energieberatung in einigen Fällen. Hier haben Vertreter der  Energieberaterverbände GIH und DEN im Sommertalk des Gebäude-Energieberater gefordert, dass die Anforderung der „kostenlosen Beratung“ in Durchführungsbestimmungen möglichst einheitlich für alle Bundesländer und so formuliert wird, dass klar ist, dass weder freie Energieberaterinnen und Energieberater noch Architekten und Ingenieure kostenlose Leistungen erbringen können und wollen. Eine in einer vorherigen Fassung des Gesetzes Einschränkung auf Beratung nur durch Verbraucherzentralen ist in der finalen Variante nicht mehr enthalten. pgl




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater